Aktuelle Infomationen

eRezept

Ab Januar 2024 gilt für gesetzlich Versicherte die Verordnung von Medikamenten nur noch als eRezept.

Verpflichtend ist die Vorlage der Gesundheitskarte.

 

Es gibt kein rosa Rezept mehr sondern es wird ein QR-Code erzeugt und digital unterschrieben.

Dieser kann von jeder Apotheke durch Vorlage der eGK abgerufen werden.

Der Vorteil für Sie als Patient ist, dass Sie für Wiederholungsrezepte nicht mehr in die Praxis kommen müssen.

Bestellen Sie wie gewohnt über das „Kontaktformular“ oder per Fax oder per Mail oder über Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Am Folgearbeitstag können Sie Ihre Medikamente von der Apotheke abholen.

Leider gilt dieses Verfahren noch nicht für Hilfsmittel (Blutzuckerstreifen, Kompressionsstrümpfe etc.)

sowie Medikamente die auf BtM-Rezept, grünen oder Privatrezepten verordnet werden müssen.

 

 

 

Maskenpflicht

In unserer Praxis, besteht keine Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes  mehr, aber halten Sie bitte einen Abstand von 1,5 Metern ein.

 

Sollten Sie einen Infekt haben oder COVID positiv sein, würden wir Sie bitten einen Mund-Nasen-Schutz

zu tragen und die Wartezeit vor der Praxis zu verbringen.

 

Wir bitten Sie, nur an den Tresen zu treten wenn dieser frei ist.

 

Das Warten in unserer Praxis ist im begrenzten Maße auf Abstand im Wartebereich

oder aber draußen vor der Tür im Auto oder im Umfeld der Praxis problemlos 

möglich. Sie werden auch von dort aufgerufen.