Gesundheitspolitik von A bis Z

 

 

Arzneimittel: Die Kassen schließen Rabattverträge mit einzelnen Herstellern. So erhalten Sie also möglicherweise Ihr Medikament nun von einem Hersteller. Dafür ist aber möglicherweise Ihre Zuzahlung halbiert oder das Mittel ist komplett zuzahlungsbefreit. Spezielle neue oder sehr teure Medikamente können nur noch verordnet werden, wenn eine ärztliche Zweitmeinung zu der Verordnung vorliegt und diese einem neu gegründeten Institut zur Genehmigung vorgelegt wurde.

 

 

Heil- und Hilfsmittel: Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erfolgt nicht mehr über das Sanitätshaus Ihrer Wahl, sondern Ihre Krankenkasse beliefert Sie über ihre Vertragspartner.

 

 

Impfungen: Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen sind Pflichtleistungen Ihrer Krankenkasse.

 

Mutter/Vater-Kind-Kuren: Diese Kurform ist nun eine Pflichtleistung Ihrer Krankenkasse.

 

NeupatientInnen: Sie brauchen einen neuen Hausarzt oder waren länger als 4 Jahre nicht in der Praxis?

Dann ist es seit Januar 2023 notwendig, dass Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 bei der Terminservicestelle einen Termin in meiner Hausarztpraxis vermitteln lassen

( hier sind Arztwünsche jetzt möglich) ein einfaches Aufsuchen der Praxis ist nur noch in Notfällen möglich!

 

Selbstverschuldete Behandlungsbedürftigkeit: Sie können nun im Regressweg von Ihrer Kasse an den Behandlungskosten beteiligt werden, wenn die notwendige Behandlung Folge von Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen etc. sind.

 

Vorsorge- und Reha-Einrichtungen: Sie können nun unter den zertifizierten und zugelassenen Einrichtungen selber auswählen, müssen sich also nicht mehr nach den Vorgaben Ihrer Kasse richten. Nur: Bei höheren Kosten Ihrer gewählten Einrichtung zahlen Sie diese Mehrkosten aus eigener Tasche.

 

 

Wahltarife der Kassen: Ihre Kasse muss einen Hausarzttarif anbieten, Ihre Teilnahme bleibt allerdings freiwillig. Interessant könnte auch der Kostenerstattungstarif sein: Sie zahlen die Behandlung selbst und rechnen dann selbst mit Ihrer Kasse ab. Beim Selbstbehalttarif zahlen Sie bis zu einer bestimmten Summe die Behandlungen selber, erhalten dafür aber eine Prämie Ihrer Kasse. Neu ist auch die Beitragsrückerstattung: Sie erhalten eine Prämie wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben (außer Impfungen, Vorsorge und Früherkennung).

 

 

Zuzahlungsbefreiung: Nur noch bei therapiegerechtem Verhalten und regelmäßiger Vorsorge.